Kosten

Als psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen. Seit dem 01.01.2018 arbeite ich mit meiner Kollegin Hannelore Erian in unserer Gemeinschaftspraxis und wir verfügen über einen Versorgungsauftrag (Kassenzulassung). Unabhängig, bei welcher Krankenkasse (privat / gesetzlich) Sie versichert sind, ist eine Behandlung möglich.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt die Kostenübernahme bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) durch die Krankenkasse.

Bei privaten Krankenkassen orientiert sich die Honorierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation in der Regel von der Beihilfe der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.

Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Paarberatung und –therapie können leider weder mit gesetzlicher noch mit privater Krankenkasse abgerechnet werden.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe an Daten an die Krankenkasse.